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Studieren in Polen

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Allgemeine Bestimmungen

Ausländische Kandidaten können sich um einen Studienplatz an einer Hochschule bewerben, die von einem der unten genannten Ministerien geführt wird:

- Ministerium für Bildung und Wissenschaft
- Ministerium für Kultur und Nationalerbe
- Ministerium für Transport und Barwesen
- Ministerium für Gesundheit


Die Ausbildung der ausländischen Studenten wird von dem Ausländerausbildungsbüro:

Biuro Kształcenia Zagranicznego
Smolna 40
00-920 Warszawa

Tel. +48 22 262823)  betreut und koordiniert.
 

Ausländer dürfen an einer polnischen Hochschule

- mit einem Stipendium
- ohne Stipendium
- gegen Ausbildungsgebühren studieren.


Aufnahmekriterien zum Studium in Polen

An eine Hochschule in Polen dürfen Kandidaten aufgenommen werden, die nicht älter sind als:

- Technologie, Wirtschaft, Landwirtschaft, Pädagogik, Seewirtschaft, Medizin, Sport - 25 Jahre
- Musik: Vokalmusik - 21 Frauen und 24 Männer
- Musik: andere Studienfächer - 25 Jahre
- Bildende Künste - 27 Jahre
- Film - 30 Jahre

Die Voraussetzung zur Aufnahme zum Studium in Polen ist der Besitz eines Schulzeugnisses, das den Kandidaten in seinem Heimatland zum Studium befugt.

Kandidaten für das Studium in Polen sollen rechtzeitig folgende Unterlagen einreichen:

- die beglaubigte Kopie des Sekundarschulabschlußzeugnisses bzw. von der Schule ausgestelltes Duplikat (Schüler der letzen Klasse, die kurz vor dem Abitur stehen, haben die Möglichkeit, eine beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses einzureichen zusammen mit der Erklärung, daß das Abiturzeugnis spätestens bis 15.Juli nachgereicht wird)
- Gesundheitszeugnis
- Nachweis aller Studien- und Prüfungsleistungen an deutschen Hochschulen (gilt nur für Studienfortsetzer)
Werke aus dem geplanten Studienbereich (gilt nur für diejenigen Kandidaten, die Kunst, Musik, Denkmalschutz, Architektur etc. studieren wollen).


Kandidaten für Doktoratsstudien in Polen sowie für die ergänzenden Studien, Praktika und Kursen sollen folgende Unterlagen einreichen:

- Kopie des Hochschulabschlusses
- Projekt der in Polen geplanten wissenschaftlicher Forschung
- Schilderung der bisher vorgebrachten wissenschaftlichen oder beruflichen Leistung
- Gesundheitszeugnis


Studiengebühren

Alle ausländischen Studierenden, die einen Studienplatz an einer polnischen Hochschule erhalten haben, müssen eine einmalige Einschreibungsgebühr von 200 USD bezahlen.

Da die Höhe der Studiengebühren je nach Fachrichtung und Studienstufe sehr stark variiert, können hier nur unverbindliche Orientierungsdaten angegeben werden. Um jegliches Mißverständnis zu vermeiden und um die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren zu erfahren, müssen sich die Studenten an die entsprechende Hochschule wenden.

Als ungefährer Anhaltspunkt können jedoch folgende Zahlen (pro Studienjahr) dienen:

- Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften: 3.000 - 4.000 USD
- technische Fachrichtungen, Sport und Touristik: 4.000 - 5.000 USD
- Medizin, Transportwesen, Verkehr und Seefahrt, Kunst-, Musik- und Theaterwissenschaft: 5.000 - 7.000 USD
- Film- und Fernsehwissenschaft, Filmregie: bis 12.000 USD
- Die Gebühr für Doktoratsstudien, Weiterführende Studien und Fachkurse beträgt je nach Fachrichtung zwischen 5.000 und 7.000 USD
Die Studiengebühren müssen für 12 Monate im voraus bezahlt werden.

Unter der Adresse http://www.buwiwm.edu.pl finden Sie alle wichtigen Informationen über polnisches Bildungssystem

Über Stipendien für ein Studium in Polen können Sie sich bei zwei deutschen Institutionen informieren. Hier die Internet-Adressen:

DAAD (Dt.Akad.Austauschdienst): http://www.daad.de
AvHS (A.v.Humboldt-Stiftung): http://www.avh.de

 

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