|
Studieren in Polen
Allgemeine Bestimmungen
Ausländische Kandidaten können sich um einen Studienplatz
an einer Hochschule bewerben, die von einem der unten genannten Ministerien
geführt wird:
- Ministerium für Bildung und Wissenschaft
- Ministerium für Kultur und Nationalerbe
- Ministerium für Transport und Barwesen
- Ministerium für Gesundheit
Die Ausbildung der ausländischen Studenten wird von dem
Ausländerausbildungsbüro:
Biuro Kształcenia Zagranicznego
Smolna 40
00-920 Warszawa
Tel. +48 22 262823) betreut und koordiniert.
Ausländer dürfen an einer polnischen Hochschule
- mit einem Stipendium
- ohne Stipendium
- gegen Ausbildungsgebühren studieren.
Aufnahmekriterien zum Studium in Polen
An eine Hochschule in Polen dürfen Kandidaten aufgenommen werden, die nicht
älter sind als:
- Technologie, Wirtschaft, Landwirtschaft, Pädagogik, Seewirtschaft, Medizin,
Sport - 25 Jahre
- Musik: Vokalmusik - 21 Frauen und 24 Männer
- Musik: andere Studienfächer - 25 Jahre
- Bildende Künste - 27 Jahre
- Film - 30 Jahre
Die Voraussetzung zur Aufnahme zum Studium in Polen ist der Besitz eines
Schulzeugnisses, das den Kandidaten in seinem Heimatland zum Studium befugt.
Kandidaten für das Studium in Polen sollen rechtzeitig folgende Unterlagen
einreichen:
- die beglaubigte Kopie des Sekundarschulabschlußzeugnisses bzw. von der Schule
ausgestelltes Duplikat (Schüler der letzen Klasse, die kurz vor dem Abitur
stehen, haben die Möglichkeit, eine beglaubigte Kopie des letzten
Schulzeugnisses einzureichen zusammen mit der Erklärung, daß das Abiturzeugnis
spätestens bis 15.Juli nachgereicht wird)
- Gesundheitszeugnis
- Nachweis aller Studien- und Prüfungsleistungen an deutschen Hochschulen (gilt
nur für Studienfortsetzer)
Werke aus dem geplanten Studienbereich (gilt nur für diejenigen Kandidaten, die
Kunst, Musik, Denkmalschutz, Architektur etc. studieren wollen).
Kandidaten für Doktoratsstudien in Polen sowie für die ergänzenden Studien,
Praktika und Kursen sollen folgende Unterlagen einreichen:
- Kopie des Hochschulabschlusses
- Projekt der in Polen geplanten wissenschaftlicher Forschung
- Schilderung der bisher vorgebrachten wissenschaftlichen oder beruflichen
Leistung
- Gesundheitszeugnis
Studiengebühren
Alle ausländischen Studierenden, die einen Studienplatz an einer polnischen
Hochschule erhalten haben, müssen eine einmalige Einschreibungsgebühr von 200
USD bezahlen.
Da die Höhe der Studiengebühren je nach Fachrichtung und Studienstufe sehr stark
variiert, können hier nur unverbindliche Orientierungsdaten angegeben werden. Um
jegliches Mißverständnis zu vermeiden und um die genaue Höhe der zu
entrichtenden Gebühren zu erfahren, müssen sich die Studenten an die
entsprechende Hochschule wenden.
Als ungefährer Anhaltspunkt können jedoch folgende Zahlen (pro Studienjahr)
dienen:
- Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften: 3.000 - 4.000 USD
- technische Fachrichtungen, Sport und Touristik: 4.000 - 5.000 USD
- Medizin, Transportwesen, Verkehr und Seefahrt, Kunst-, Musik- und
Theaterwissenschaft: 5.000 - 7.000 USD
- Film- und Fernsehwissenschaft, Filmregie: bis 12.000 USD
- Die Gebühr für Doktoratsstudien, Weiterführende Studien und Fachkurse beträgt
je nach Fachrichtung zwischen 5.000 und 7.000 USD
Die Studiengebühren müssen für 12 Monate im voraus bezahlt werden.
Unter der Adresse
http://www.buwiwm.edu.pl finden Sie alle wichtigen Informationen über
polnisches Bildungssystem
Über Stipendien für ein Studium in Polen können Sie sich bei zwei deutschen
Institutionen informieren. Hier die Internet-Adressen:
DAAD (Dt.Akad.Austauschdienst):
http://www.daad.de
AvHS (A.v.Humboldt-Stiftung):
http://www.avh.de
|