|
Grenzübergänge
|
Deutschland |
Polen |
Grenzverkehr für: |
|
Ahlbeck |
Świnoujście |
Personen, Fahrradfahrer
|
|
Linken |
Lubieszyn |
Personen, PKW, LKW |
|
Pommellen |
Kołbaskowo |
Personen, PKW, LKW |
|
Rosow |
Rosówek |
Personen, PKW |
|
Schwedt |
Krajnik Dolny |
Personen, PKW, LKW |
|
Hohenwutzen |
Osinów Dolny |
Personen, PKW |
|
Kietz |
Kostrzyn |
Personen, PKW, LKW (der letzte
nur 6.00-22.00 / |
|
Frankfurt/O. |
Słubice |
Personen, PKW, LKW |
|
Frankfurt/O. |
Świecko |
Personen, PKW, LKW |
|
Guben |
Gubin |
Personen, PKW |
|
Guben |
Gubinek |
Personen, PKW, LKW |
|
Forst |
Olszyna |
Personen, PKW, LKW |
|
Bad Muskau |
Łęknica |
Personen, PKW |
|
Podrosche |
Przewóz |
Personen, PKW |
|
Ludwigsdorf |
Jędrzychowice |
Personen, PKW, LKW |
|
Görlitz |
Zgorzelec |
Personen, PKW |
|
Ostritz |
Krzewina Zgorzelecka |
Personen, PKW |
|
Zittau (2x) |
Sieniawka |
Personen, PKW, LKW / bis 7,5 T/ |
Ein- und Ausfuhrbestimmungen
Seit dem 1. Mai gehören die neuen Mitgliedsländer
zum EU-Binnenmarkt. Innerhalb dessen dürfen Privatpersonen uneingeschränkt
Waren aus anderen Mitgliedstaaten einführen. Allerdings gibt es für
verbrauchssteuerpflichtige Güter so genannte Richtmengen, bis zu denen von
einem privaten Gebrauch ausgegangen wird.
Alkohol
10 Liter Spirituosen und
20 Liter Mixgetränke und
90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und
110 Liter Bier.
Kaffee
10 Kilogramm
Kraftstoff
Tankinhalt + 20 Liter im Kanister
Bei darüber hinausgehenden Mengen muss der Reisende nachweisen, dass er die
Waren zu privaten Zwecken einführt.
Ausnahme Tabak
Bis 2008 ist die Menge beschränkt auf
200 Zigaretten und
400 Zigarillos und
200 Zigarren und
1000 Gramm Rauchtabak.
Die Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung ist bis zu einem Betrag von
umgerechnet EURO 10.000 ohne Formalitäten erlaubt.
Es bestehen die folgenden strengen
Ausfuhrbestimmungen:
Die Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und Gegenständen, die vor
dem 09. Mai 1945 hergestellt wurden, ist grundsätzlich verboten und nur mit
Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Woiwodschaft bzw. der
Nationalbibliothek in Warschau (Warszawa) möglich.
Die polnischen Zollbestimmungen lassen es nicht zu, daß ein in Deutschland
zugelassenes Fahrzeug in Polen von einem Fahrer geführt wird, der in Polen (ggfs.
auch mit zweitem Wohnsitz) gemeldet ist. Bei einer Polizeikontrolle droht
sonst wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen Zollvorschriften die
Beschlagnahme des Fahrzeuges. Selbst die Ausstellung einer Vollmacht für den
Fahrer ist zwecklos.
Der Abschluß eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge wird empfohlen, da
bei einem Unfall sehr hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach
Deutschland entstehen, bzw. sehr hohe Gebühren (Zoll) für eine Verschrottung
in Polen anfallen könnten.
Desweiteren könnten bei einem Diebstahl des Fahrzeuges sehr hohe Gebühren für
die nachträgliche Verzollung anfallen.
|