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Sie haben keinen Führerschein? Machen Sie in Urlub Ihr Führerschein.

Durch die übergeordnete Instanz des Europäischen Gerichtshofes ist mit dem Urteil EU GH C-476/01 vom 29.04.04 entschieden worden, dass Führerscheine welche innerhalb der EU ausgestellt wurden, diese in allen EU-Ländern gegenseitig anerkannt werden müssen! Rechtsanwalt Dr. Säftel ist unser Hausanwalt und hat 12 Jahre gearbeitet um das EU-Führerscheinrecht einheitlich zu erwirken.

Der Gerichtshof (Fünfte Kammer) in Luxemburg hat am 29. April 2004 in öffentlicher Sitzung folgendes entschieden:

1. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 9 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein die Anerkennung nicht deshalb versagen darf, weil nach den ihm vorliegenden Informationen der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats und nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats gehabt hat.


2. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist.

Sie hatten einen Führerschein und haben ihn aus den verschiedensten Gründen verloren? Sie müssen eine MPU machen?

Für Ihren Antrag auf einen Führerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Eine Bestätigung der Melde-Behörde über Ihre vorläufige Anmeldung in Polen
  2. Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass der BRD
  3. Komplette Unterlagen für die Aufenthaltskarte:
    a) 3 Passbilder im Format 4,5 x 3,5 cm, halbseitlich mit einem Ohr frei im Bild
    b) Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung
    (Vordruck E 111) oder einen Versicherungsschein einer extra zu diesem Zweck abgeschlossenen Auslands-Krankenversicherung
    c) Einkommensnachweis, z.B.: Vom Arbeitgeber oder einen Kontoauszug, der das monatliche Einkommen ausweist

Alle erforderlichen Formalitäten werden für Sie von uns erledigt:

  1. Anmeldung in Polen
  2. Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltskarte
  3. Anmeldung in der Fahrschule
  4. Antrag auf Zulassung zur Fahrprüfung
  5. Amtsärztliche Untersuchung
  • Nach eingehender Schulung werden Sie bestens vorbereitet die Prüfung antreten.

  • Nach bestandener Fahrprüfung werden alle Ihre Unterlagen von uns an die entsprechenden Ämter zur weiteren Bearbeitung geschickt.

    Ab dem 17.12.2004 hat das Polnische Ministerium für Infrastruktur auf Anforderung seitens der Bundesrepublik Deutschland eine neue Regelung für die Ausstellung eines EU-Führerscheines eingeführt:

    Jeder Bürger der EU, der in Polen einen Führerschein erwerben will, muss zunächst eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Polen beantragen und auch bekommen. (Green-Card)
    Diese Karte (Green-Card) muss bei der Wojwodschaft (vergleichbar für die BRD = Landratsamt) beantragt und danach von ihr ausgestellt werden.
    Unser Unternehmen setzt sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für Sie ein, damit Sie eine solche Karte bekommen. Damit Sie Ihre Green-Card schnell bekommen, ist es sinnvoll, dass Sie die oben genannten Unterlagen gleich mitbringen. Während der Zeit, die Sie bei uns mit Schulung und Prüfung verbringen, sorgen wir für eine Übersetzung der Unterlagen ins Polnische und legen diese den Behörden vor.
    Üblicherweise dauert die Ausstellung dieser Green-Card zwischen 7 und 24 Tagen. Wir haben leider keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung durch die Behörden.
    Nur mit Hilfe dieser gültigen Green-Card werden Sie Ihren Führerschein vom zuständigen Amt ausgehändigt bekommen.
    Ab Ihrem Eintreffen bei uns werden Sie von qualifizierten Mitarbeitern unseres Hauses betreut, die freundflich und hilfsbereit sind und Ihnen jederzeit helfen werden.

    Während Ihres Aufenthaltes bei uns, garantieren wir Ihnen eine theoretische und praktische Ausbildung, der von Ihnen gewählten Fahrklasse entsprechend.

    Ihre Schulung erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter unseres Hauses, die fliessend Deutsch, Englisch und Russisch sprechen.

    Für Ihre Unterbringung für die Dauer Ihres Aufenthaltes können wir Ihnen ein Hotel mit hohem Standard anbieten - das Wohl unserer Kunden liegt uns am Herzen.

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